News

 

Neuer Bußgeldkatalog 2009

 

Hier kannst Du Dich über die neusten Gesetze und alles Aktuelle über die Fahrschule A-Team informieren

 

Filialeröffnung in St. Katharinen

Wir sind jetzt auch in St.Katharinen!

Ab Mittwoch den 07.07.2010 Eröffnung unserer neuen Filiale in St.Katharinen Linzerstr. 110 a (ehemals Quelleshop). Ab 17 Uhr Anmeldung und Unterricht.

Vorbeikommen, informieren und anmelden.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

 

Neuer Bußgeldkatalog

Am 21. Mai 2008 hat das Bundeskabinett die Veränderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen.

Verkehrssünder müssen ab dem 1.01.2009 mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen. Der neue Bußgeldkatalog sieht bis zu doppelt so hohe Bußgelder vor wie bisher.

Tipp: Hier könnt Ihr den Bußgeldkatalog kostenlos runterladen!

 

Einführung der theoretischen PC- Prüfung 

Die Umstellung der theoretischen Führerscheinprüfung von Papierbogen auf PC Bildschirm läuft auf Hochtouren.

In Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig- Holstein wird die theoretische PC-Prüfung zum 01. 01. 2009 eingeführt.

Tipp: Bei uns kannst Du die Original TÜV PC-Prüfung vorab kennenlernen!!!

 

Begleitendes Fahren mit 17

  • Mindestalter bei der Anmeldung: 16,5 Jahre
  • Führerscheinausbildung unterscheidet sich nicht von der Ausbildung mit 18 Jahren
  • Früheste Prüfungstermine: Theoretisch 3 Monate vor dem 17. Lebensjahr, Praktisch 1 Monat vor dem 17. Lebensjahr
  • Der Führerschein für das Begleitende Fahren mit 17 ist nur in Deutschland gültig.
  • Bei jeder Fahrt muss eine in die Prüfbescheinigung eingetragene Begleitperson mitfahren
  • Der Begleiter muss mind. 30 Jahre alt sein, seit mind. 5 Jahren im Besitz der Klasse B oder Klasse 3 und nicht mehr wie 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.
  • Er darf außerdem nicht mehr wie 0,5 Promille Alkohol im Blut haben.
  • Fahrer und Begleiter dürfen keine verbotenen berauschenden Mittel zu sich nehmen.

 

0,00 Promille für Fahranfänger

Seit dem 1. August 2007 gilt die 0,0 Promille-Grenze für Fahranfänger in der 2-jährigen Probezeit und für Fahranfänger bis zum  21. Lebensjahr.

Werden Fahranfänger mit Alkohol im Blut erwischt, drohen ihnen 125 € Bußgeld und 2 Punkte in der Verkehrsünderkartei in Flensburg. Außerdem verlängert sich die Probezeit dann von 2 auf 4 Jahre und der Fahranfänger wird aufgefordert ein Aufbauseminar zu besuchen.

 

Führerschein auf Probe

  • Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis (außer M, L, T) wird diese für den Zeitraum von 2 Jahren auf   Probe erteilt.
  • Die Probezeit verlängert sich einmalig um 2 Jahre wenn während der Probezeit ein bußgeldbewehrter  Verkehrsverstoß, (ab 40 €) z.B. ein Verstoß nach Katalog A oder zwei Verstöße nach Katalog B und anschließender Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar vorliegt.