Führerschein

Gebührenübersicht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Antrag

 

Was brauchst Du für die Anmeldung und Deinen Führerscheinantrag?

Je nachdem wie schnell Du den Führerschein brauchst macht es Sinn ein paar Dinge im Vorfeld abzuklären und zu besorgen!

 

Für die Anmeldung in unserer Fahrschule brauchst Du eigentlich nur einen gültigen Ausweis (ab 18 Jahre) oder die Erlaubnis des Erziehungsberechtigten (z. B. deiner Eltern, wenn Du unter 18 Jahre alt bist).

Tipp: Wenn Du Dich bei uns vorab online anmeldest, kannst Du den fertigen Führerscheinantrag bereits beim ersten Besuch in der Fahrschule mitnehmen! So kommst Du noch schneller an den Führerschein.

 

Dem Führerscheinantrag muss beigelegt werden:

 

  1. Ein Sehtest (nicht älter als 2 Jahre) z. B. vom Optiker oder Augenarzt
  2. Eine Lebensrettende Sofortmaßnahme am Unfallort (LSM Bescheinigung, z. B. vom DRK). Hast Du schon einmal einen Erste Hilfe oder LSM Kurs gemacht, gilt dieser!
  3. Ein biometrisches Lichtbild (Passbild)

 

Führerschein mit 17 zusätzlich:

 

  1. Anlage über die Anzahl und Daten der Begleitpersonen
  2. Beidseitige Kopie des Führerscheins und Personalausweises der Begleitpersonen
     

Ablauf

 

Der Führerscheinantrag, den Du bei uns bekommst, solltest Du dann schnellst möglich bei Deiner Verkehrsbehörde (Straßenverkehrsamt, Führerscheinstelle) abgeben, weil die Bearbeitung ca. 4 Wochen in Anspruch nehmen kann.

 

Der Antrag wird bearbeitet von:

 

  • Straßenverkehrsbehörde
  • KBA (Kraftfahrtbundesamt) Flensburg
  • Bundesdruckerei Berlin

 

Der Prüfauftrag wird dann zu Deiner verantwortlichen Tüv-Stelle und Fahrschule geschickt.

Den theoretischen Mindestunterricht kannst Du während der Bearbeitungszeit ableisten, so dass Du anschließend direkt zur Prüfung gehen kannst.

Beginn der praktischen Stunden nach ca. der Hälfte der Theorie!!!

 

Theoretischer Mindestunterricht:

KlassenUnterrichtsstunde je 90 Min.Unterrichtsstunde bei Vorbesitz je 90 Min.
A12 Grundstunden + 4 Zusatzstunden6 Grundstunden + 4 Zusatzstunden
A112 Grundstunden + 4 Zusatzstunden6 Grundstunden + 4 Zusatzstunden
M12 Grundstunden + 2 Zusatzstunden------------------------------------------------
B12 Grundstunden + 2 Zusatzstunden6 Grundstunden + 2 Zusatzstunden
BE-------------------------------------------------6 Grundstunden + 2 Zusatzstunden
L12 Grundstunden + 2 Zusatzstunden6 Grundstunden + 2 Zusatzstunden

S

12 Grundstunden + 2 Zusatzstunden6 Grundstunden + 2 Zusatzstunden

 

Klassenspezifischer Zusatzstoff für die Klassen A, A1, M, S und Mofa an jedem 1. Samstag im Monat ab 9.00 Uhr

Klassenspezifischer Zusatzstoff für die Klassen B und L laufen automatisch mit dem Grundstoff

 

Praktischer Unterricht - Besondere Ausbildungsfahrten je 45 min:

 

KlassenA, A1, BA1 auf AB auf BE
Überland533
Autobahn421

Nachtfahrt

311

 
Für die Klassen M und L sind keine gesetzlichen Pflichtstunden vorgeschrieben.

Mofa ist keine Führerscheinklasse sondern eine Prüfbescheinigung. Von daher ist nur eine Einweisung vorgeschrieben.
 

Führerscheinklassen
 
AU - (Motorrad ohne Beschränkung)
  • Mindestalter: Direkteinstieg mit 25 Jahren oder mit 20 Jahren bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse AB
  • Krafträder, auch mit Beiwagen, mit mind. 50 ccm
  • Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Eingeschlossene Klassen A1, M

 

AB - (Motorrad mir Beschränkung)

  • Mindestalter: 18 Jahre

  • Kraftrad mit einer Leistungsbeschränkung von 25 KW =34 PS

  • Leistungsgewicht von 0,16 KW/Kg ( 25 KW= mind.156,25 kg)

  • Nach 2-jährigen Besitz automatischer Besitzstand Klasse AU

  • Eingeschlossene Klassen A1, M

 

A1 - (Leichtkraftrad bis 125 ccm)

  • Mindestalter: 16 Jahre jedoch mit Beschränkung der bbH max. 80 km/h bis zum 18. Lebensjahr
  • Krafträder (Leichtkrafträder) bis 125 ccm
  • Maximale Nennleistung 11 KW
  • Eingeschlossen Klasse M

 

B - (Autoführerschein)

  • Mindestalter: 16,5 Jahre für Führerschein ab 17, sonst 18 Jahre
  • Kraftfahrzeuge- ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr wie 3,5 t
  • Nicht mehr wie 8 Sitzplätze außer Führersitz
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg, oder schwerer wobei die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht höher wie Leermasse des Pkw sein darf oder Zuggesamtgewicht nicht höher wie 3.5 t

 

BE - (Führerschein für Anhänger)

  • Fahrzeugkombinationen die nicht unter die Klasse B fallen

 

M - (Roller 50 ccm)

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr wie 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr wie 50 ccm

 

L - (Traktor 25 km/h)

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit max. 32 km/h im Anhängerbetrieb bis max. 25 km/h
  • Flurförderzeuge (Stapler) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen jeweils bis 25 km/h

 

S - (Quad bis 45 km/h)

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
  • Max. Nutzleistung von 4 KW
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge Leermasse nicht höher wie 350 kg

 

MOFA

  • Mindestalter 15 Jahre
  • Prüfbescheinigung deshalb nur Theorie, keine praktische Prüfung