
Ausbildungsklassen
Du willst mehr über deine Führerscheinklasse oder den Ablauf erfahren? Dann klicke auf die gewünschte Kachel und lass es mich Dir in einem Video erklären...
A
Mindestalter: 24 J. für Direkteinstieg
20 J. für Aufstieg von A2
Voraussetzungen: Klasse A2, wenn unter 24 J.
Befristung: unbefristet gültig,
Neubeantragung alle 15 J.
Einschluss: Klassen A2, A1 und AM
Bei Besitz von A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
A1
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: keine
Befristung: unbefristet gültig,
Neubeantragung alle 15 J.
Einschluss: Klasse AM
BE
Mindestalter: 18 Jahre
17 Jahre bei
begleitetem Fahren mit 17
Voraussetzungen: Vorbesitz Klasse B
Befristung: unbefristet gültig,
Neubeantragung alle 15 J.
L
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: keine
Befristung: unbefristet gültig,
Neubeantragung alle 15 J.
A2
Mindestalter: 18 Jahre
Aufstieg auf A nach 2 J. möglich
Voraussetzungen: keine
Befristung: unbefristet gültig,
Neubeantragung alle 15 J.
Einschluss: Klassen A1 und AM
Bei Besitz von A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
B / B197
Mindestalter: 18 Jahre
17 Jahre bei
begleitetem Fahren mit 17
Voraussetzungen: keine
Befristung: unbefristet gültig,
Neubeantragung alle 15 J.
Einschluss: Klassen L und AM
B96
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei
begleitetem Fahren mit 17
Voraussetzungen: Vorbesitz Klasse B
Befristung: unbefristet gültig,
Neubeantragung alle 15 J.
Der Erwerb der Berechtigung durch eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch
eine Fahrschule bzw. einem Fahrlehrer.
AM / Mofa
Mindestalter: 15 Jahre
Voraussetzungen: Einverständniserklärung
der Eltern
Befristung: unbefristet gültig,
AM Neubeantragung alle 15 J.